Hier finden Sie Informationen über …
Alle folgenden Preise verstehen sich für Privatkunden und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
FA Winsen St.-Nr. 50/13802799
USt-IdNr. DE116808710
Bei entsprechender Auftragslage sind Sonderkonditionen möglich; sprechen Sie uns diesbezüglich an.
| Dienstleistungen | Preise [€] | |
| Monteureinsatz | Std.* | 49,50 |
| Notdienst-Zuschlag für Monteur (Werktags ab 16.3O Uhr und Samstags) | 50% | 24,– |
| Notdienst-Zuschlag für Monteur (Sonntags) | 75% | 36,– |
| Notdienst-Zuschlag für Monteur (an Feiertagen) | 150% | 70,– |
| An- und Abfahrt für Servicefahrzeug | pauschal | 45,– |
| An- und Abfahrts-Pauschale für Spezialfahrzeug mit Spül-Saug-Kombination | pauschal | 95,– |
| Zusätzliche Kosten für den Einsatz von Spezialgeräten | ||
| Elektromechanische Fräse/Hochdruckspülung | Std.* | 65,50 |
| Kameratechnische Untersuchung mit Ultraschall Ortungsgerät und Abdrückeinheit | Std.* | 129,50 |
| CD/DVD-Aufzeichnung | pauschal | 25,– |
| Flächensauger zur Wasserbeseitigung | Std.* | 39,50 |
| Zusätzliche Kosten für den Einsatz des Spezialfahrzeugs mit Spül-Saug-Kombination | ||
| Fahrzeugeinsatz | Std.* | 98,50 |
| Entsorgung von Rückständen (Fäkalien) | m³ | 59,50 |
| Entsorgung von Feststoffen (Steine, Sand, etc.) | m³ | 159,– |
| Spülwasser (sofern nicht bereitgestellt) | m³ | 5,50 |
| *) Es wird mindestens eine volle Stunde berechnet, danach jede angefangene halbe Stunde. | ||
Wir bearbeiten Aufträge im gesamten Großraum Hamburg und im gesamten Landkreis Harburg, z.B in …
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| Im Zweifelsfall fragen Sie uns einfach. | ||
Bitte wenden Sie sich in einem akuten Notfall per Telefon
an uns, um uns eine schnellstmögliche Behebung Ihres Problems zu
ermöglichen. Ansonsten können Sie auch per Fax oder
Für unsere Leistungen gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen sowie ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen. Sie werden durch die Auftragserteilung anerkannt. Insoweit der Auftragserteilende erklärt, er sei seinerseits nur Vertreter des Auftraggebers, so tritt er an dessen Stelle, wenn dieser die Genehmigung des Vertrages verweigert.
Die Rohrreinigung wird sachgemäß und schonend nach den anerkannten Regeln der Technik und den bekannten Umständen des Einzelfalls durchgeführt.
Es wird ausdrücklich die Haftung dafür ausgeschlossen, daß aufgrund von unbekannten besonderen Umständen es zur Beschädigung des zu reinigenden Rohrnetzes kommt. Hierzu zählen insbesondere die nicht fachgerechte Verlegung der Rohrleitungen sowie Schäden aufgrund von Materialermüdung bei alten Rohren, Rohrversatz bzw. abgesenkten Rohren. Bei Auftragsnahme wird davon ausgegangen, daß keine besonderen Umstände vorliegen. Ein etwaiges Vorliegen hat der Auftraggeber konkret zu benennen und in das hierfür vorgesehene Feld des Auftragerteilungsformulares einzutragen. Es wird ausdrücklich vereinbart, daß die nur mündliche Mitteilung nicht ausreicht und ausgeschlossen wird. Für den Fall der Verweigerung der Genehmigung durch den Vertretenden hat der Auftragserteilende den Auftragnehmer von etwaigen Schadenersatzansprüchen, die ihre Begründung im Tätigwerden im Rahmen dieses Auftrages finden, vollen Umfangs freizuhalten insoweit den Auftragnehmer kein Verschulden trifft und besondere Umstände nicht benannt worden sind.
Auch bei Nichterfolg ist der Auftraggeber verpflichtet, nach Arbeitsaufwand zu bezahlen, sofern der Nichterfolg nicht vom Ausführenden zu vertreten ist.
Bei Nichtzustandekommen eines Auftrags aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist eine Aufwandsentschädigung von € 60,– sofort zu zahlen. Wurde der Einsatz des Spezialfahrzeugs mit Spül-Saug-Kombination angefordert, so beträgt die Aufwandsentschädigung € 95,–
Gehaftet wird im übrigen lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für den Fall, daß der Vertretende die Genehmigung des Vertrages verweigert, ist der Verteter als Selbstschuldner zur Zahlung verpflichtet.
Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum (Zahlungseingang) auf das angegebene Konto.
Als Gerichtsstand wird Winsen/Luhe vereinbart.